Grundlagen des Software Escrow Verfahrens in öffentlichen Ausschreibungen

Datum 20.08.2013 11:27 | Thema: DEFAULT

Definition Software Escrow

Software Escrow, auch Sicherheitshinterlegung von Quellcodes genannt, ist als professionelle Dienstleitung speziell auf die Bedürfnisse von Softwareherstellern und ihren Kunden, den Anwendern der Programme, zugeschnitten. Hierbei übernimmt die Hinterlegungsstelle, auch Escrow Treuhänder genannt, als neutraler Dritter den Quellcode der Softwareentwickler und verwahrt diese. Unter vorher vertraglich definierten Bedingungen kommt es ggf. zu einer Herausgabe an den Anwender oder zur Rückgabe an den Hersteller.

Sinn und Zweck von Software Escrow

Software Escrow dient beiden Parteien (Herstellern und Anwendern von Software) dazu, einen typischen Interessenkonflikt bei der Lizenzierung bzw. bei Kauf und Nutzung von Software zu lösen: Da der Quellcode einer Software kritische Geschäftsgeheimnisse des Herstellers enthält, möchte dieser ihn in der Regel unter allem Umständen geheim halten und eine Herausgabe verweigern; Anwender sind aber auf den Quellcode angewiesen, falls sie die bei ihnen im Einsatz befindliche Software ohne Hilfe des Lizenzgebers warten oder an ihre sich ändernden Geschäftsabläufe anpassen möchten, und bestehen daher häufig auf der Herausgabe des Quellcodes. Diesen Interessenkonflikt löst der Escrow Treuhänder durch die Hinterlegung - nach vorheriger Prüfung mit verschiedenen Prüfungstiefen - und bedient damit gleichberechtigt die jeweiligen Interessen des Herstellers (Schutz des Urheberrechts) und des Anwenders (Investitionsschutz).

Software Escrow in öffentlichen Ausschreibungen

Investitionsschutz spielt besonders bei Individualsoftware eine große Rolle, denn fällt der Software Anbieter aufgrund von Insolvenz, Übernahme oder Betriebsschließung aus, so war bisher ein Weiterentwickeln bzw. die Pflege der Software nicht mehr oder nur sehr schwierig möglich. Vor diesem Hintergrund und zum Schutz von Steuergeldern, wurden die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) um einen wesentlichen Teil angepasst, nämlich der vertraglich zu regelnden Software Source Code Hinterlegung. Diese Musterverträge, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Herstellerverbänden formuliert wurden und die für Ausschreibungen der öffentlichen Hand empfohlen werden, enthalten nunmehr auch die Option Software Escrow einzufordern. In diesem Fall müssen dann alle Anbieter von Individualsoftware bzw. individuell angepasster Standard-Software den Source-Code Ihrer Programme bei einem Software ESCROW Treuhänder hinterlegen, wollen sie bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden.

Verfahren

Zur Abwicklung dieser treuhänderischen Aufbewahrung wird üblicher Weise ein Escrow Treuhänder eingeschaltet. Dieser verwahrt eine Kopie des Quellcodes für Hersteller und Anwender. Er prüft bei Eingang des Quellcodes, ob dieser für eine spätere Softwarepflege geeignet ist und bietet eine jährliche Aktualisierung des Quellcodes an durch Anforderung von Updates oder neuen Release Stufen, um das Hinterlegungsdepot stets auf dem neuesten Entwicklungsstand zu halten. Tritt der Risikofall ein, händigt er dem Anwender den Quellcode aus. Von diesem System profitieren alle Beteiligten, denn der Hersteller weiß sein geistiges Eigentum gesichert und der Anwender verringert deutlich das Risiko für seine getätigten Investitionen.



Quelle: RA-Kanzlei Kast, München

 





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