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Der „Drei Parteien Vertrag“ für Einzelanwender


Der LIZENZGEBER-Softwarehersteller und der LIZENZNEHMER IT-Anwender (Großkunden aus Industrie, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung), schließen mit dem unabhängigen, neutralen Software ESCROW Treuhänder S.E.I. eine Quellcode Hinterlegungsvereinbarung ab, die folgendes regelt: Der Lizenzgeber hinterlegt bei S.E.I. das Produktpaket (Quellcodes und technische Dokumentation) S.E.I. wird Eigentümer der Datenträger (Sicherungsübereignung nach dem Pfandrecht) ohne Anspruch auf das Urheberrecht.
Ausschließliches Ziel im Falle einer Herausgabe durch S.E.I.:
Der Anwender muss seine Programme weiterhin benutzen, pflegen und entwickeln können. - Das Urheberrecht verbleibt beim Lizenzgeber. - Weitere Vertragsformen auf Anfrage; die Preisgestaltung für die einzelnen Verträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir gern mit Ihnen abklären. Bitte fordern Sie unter Anfrage, den kostenlosen Software ESCROW Einzelanwender Vertrag und die S.E.I. Preisliste an.

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Software ESCROW International • Naturpark-Rhein-Westerwald  Gartenstr. 22  D-56307 Dürrholz-Werlenbach  Germany
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