Software Escrow als Teil einer IT-Continuity Strategie - ein Muss !

Datum 27.08.2014 13:51 | Thema: DEFAULT

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wollen es sich größere Firmen nicht mehr leisten, ihre Investitionen in hochwertige Software ohne einen Software-ESCROW-Vertrag abzusichern. Das ergab eine Umfrage bei Unternehmen aus unterschied- lichen Wirtschaftsbereichen. Die Anwender äußerten sich hoch zufrieden über das Software-ESCROW-Verfahren, die professionelle Source Code Hinterlegung.


Software Escrow, die Hinterlegung eines Software-Quellcodes bei einem ESCROW Treuhand-Unternehmen, ist seit einigen Jahren ein Thema für viele Unternehmen geworden. In Deutschland gibt es nur wenige Unternehmen, die dieses etwas schwierige Thema beherrschen. Märkte und Technologien entwickeln sich kontinuierlich weiter und Software Escrow ist heute Dreh- und Angelpunkt für die Sicherung und kontinuierliche Fortführung von Geschäften.

Was genau bedeutet das Software-ESCROW-Verfahren? In diesem Verfahren wird der Quellcode einer Software, also das wertvolle in einer bestimmten zeitgerechten Computersprache geschriebene Originalprogramm, zusammen mit den Dokumentationen, bei einem neutralen unabhängigen Software ESCROW Treuhänder hinterlegt. Dieser Escrow Service wird von der Software ESCROW International GmbH (S.E.I.), Bonn, Bundeskanzlerplatz 2-10, Deutschland, national und international angeboten, realisiert und zertifiziert.

Durch die Hinterlegung der Software auf der Basis eines Vertrags zwischen dem Anwender, dem Softwarehaus und S.E.I. schützt der Anwender seine Investitionen in Software und stellt sicher, dass er seine softwaregesteuerten Unternehmensprozesse jederzeit weiterführen kann. Die Software wird nicht nur in zugangsgesicherten, video-überwachten, klima- und abstrahlungssicheren Tresoren nationaler oder internationaler Großbanken hinterlegt, sondern nach dem Empfang und bei jeder neuen Entwicklungsstufe
von S.E.I. geprüft, ob sie lesbar und vollständig ist, mit nachfolgender Virenprüfung, Dekompressions- und Entschlüsselungstest :Hinzukommen weitere Prüfungstiefen bis hin zum Wiederherstellungslauf (Restore & Runtime Erstellung) die vertraglich zu vereinbaren sind.

 RISIKEN EINER NOTAR HINTERLEGUNG

Die teilweise noch immer angewandten Source Code Hinterlegung bei einem Notar oder Rechtsanwalt ist oft eine sehr unzulängliche Methode, denn Notare und Rechtsanwälte sind mangels technischer Möglichkeiten in den meisten Fällen nicht in der Lage, festzustellen, was auf den hinterlegten Speichermedien tatsächlich gespeichert ist und bieten auch keinen jährlichen Nachfolgeservice, um das Hinterlegungsdepot zu aktualisieren. Sie dürfen auch nach der Notarordnung der Bundesnotarkammer und des Europäischen Gerichtshofs nur entgegennehmen und aufbewahren, was sie auch sichten und bestätigen können. Selbst IT-Juristen warnen ihre Rechtsanwalts- & Notar Kollegen aus Haftungsgründen vor Source Code Hinterlegungen.

Gegenüber der Hinterlegung bei einem Notar oder Rechtsanwalt hat das Software-ESCROW-Verfahren den Vorteil, dass der Anwender auch im Konkursfall geschützt ist. Denn nach deutschem Recht sind Quellcodes Teil der Konkurs-masse und stehen dem Anwender dann nicht mehr kostenlos zur Verfügung.

Die rechtliche Konstruktion des Software-ESCROW-Vertrags verhindert einen Zugriff des Konkursverwalters und sichert die Investition des Anwenders, denn S.E.I. ist vertraglich verpflichtet, im Falle eines Konkurses des Softwarehauses oder aus anderen vereinbarten Gründen, den Source Code zum Zwecke der Weiterführung der softwaregesteuerten Unternehmensprozesse an den Anwender auszuliefern, was sich über mehr als 20 Jahren in mehreren Auslieferungs-fällen als tragfähig erwiesen hat.

Alle befragten Unternehmen lehnten aus den genannten Gründen die Hinterlegung der Quellcodes beim Notar oder Rechtsanwalt ab und begrüßten es, dass es das Software- ESCROW-Verfahren seit über zwei Jahrzehnten auch in Mittel europa und darüber hinaus gibt – mit einiger Verspätung gegenüber USA und UK, wo dieses Verfahren bereits seit über dreißig Jahren bekannt ist und fast immer Teil eines Softwarelizenz- oder Kaufvertrages ist.

ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN

Die zukünftige Entwicklung der ESCROW-Dienstleistung wird von den befragten Unternehmen durchweg positiv beurteilt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: weil die Abhängigkeit der Firmen von Software immer größer wird, weil immer mehr Firmen am Software-Markt partizipieren, weil es sich kein Kunde mehr leisten kann, seine hochwertigen Investitionen in Software nicht abzusichern, weil die Märkte weltweit immer vernetzter werden, weil man die Unternehmen, bei denen man kauft, immer weniger genau kennt und weil leistungsstarke Softwareprodukte in hoheStückzahl verkauft und eingesetzt werden. 

Zur Perspektive des Software-ESCROW-Verfahrens meint Jürgen Neumann von der S.E.I. Geschäftsleitung: ”Das Software-ESCROW-Verfahren wird inzwischen von vielen Experten als eine unternehmerische und gesellschaftliche Notwendigkeit angesehen. Der erste richtige Schritt, um Investitionen in Software abzusichern, ist die Hinterlegung bei einem neutralen ESCROW Treuhänder, der unter bestimmten, vertraglich vereinbarten Bedingungen den Source Code an den Anwender ausliefern muss, damit dieser seine softwaregesteuerten Unternehmensprozesse jederzeit weiterführen kann. Zur Source Code Hinterlegung gehört nach unserer Auffassung zwingend eine Überprüfung der Lesbarkeit und Vollständigkeit der vereinbarten Inhalte der hinterlegten Programmträger und ein zuverlässiger jährlicher Nachfolgeservice, der dafür sorgt, dass immer die neueste Entwicklungsstufe hinterlegt ist und das Software ESCROW Depot immer auf dem neuesten Stand ist. Weitergehende Überprüfungen bis hin zum Wiederherstellungslauf und Erstellung einer RUNTIME, so wie sie bei Kunden installiert ist werden aus Sicherheitsgründen immer mehr gefragt.

Es könnten auch andere Technologie Produkte als nur Source Codes aus dem IT-Bereich durch ein Software-ESCROW-Verfahren abgesichert werden, grundsätzlich überall dort, wo ein Lizenznehmer vom Knowhow seines Lizenzgebers abhängig ist. Fällt dieses aus, kann der Lizenznehmer durch eine vereinbarte Hinterlegung und Auslieferung dieses Knowhows seine jeweiligen Unternehmensprozesse weiterführen.”


EXPERTENMEINUNGEN

“IBM Deutschland empfiehlt seit vielen Jahren das Software ESCROW Verfahren anzuwenden und begrüßt es sehr, dass es dieses Verfahren seit mehreren Jahren auch in Europa gibt.”

Ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) Rechtsanwalt Bartsch, Lehrbeauftragter für IT-Vertragsrecht an der Universität Karlsruhe: “Software Hinterlegungen schützen hohe Investitionen, sichern die Betriebsbereitschaft, schützen das Urheberrecht und helfen damit große Risiken zu vermeiden.“

Die Anwendung des Software- ESCROW-Verfahrens durch Software Hersteller und IT-Großanwender wird darum immer mehr zu einer zwingenden Notwendigkeit.

Veröffentlicht im Oktober 2013
S.E.I.-RFedaktion - Grid Neumann, Dipl. Dolm., S.E.I. GSF, Bonn, Bundeskanzlerplatz 2-10,
ITC-Journalistin und Mitglied im ITC Fachjournalistin Verband e.V. Berlin





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